Als Arbeitnehmerin hast du beim Kauf eines Company Bikes den Vorteil einer Gehaltsumwandlung.
Doch was heißt das eigentlich? Ganz einfach: Es wird ein Teil deines Bruttolohnes, in Höhe der Leasingrate, vom Arbeitgeber einbehalten und für die Bezahlung der Rate verwendet. Der abgezogene
Betrag deines Gehalts wird in einen sogenannten Sachbezug umgewandelt - im Fall eines Fahrradleasings bedeutet es, dass dir dein Arbeitgeber das Fahrrad zur freien Nutzung zur Verfügung stellt
(bis Ende der Leasinglaufzeit). Durch den Abzug der Leasingrate vom Bruttolohn hast du natürlich einen steuerlichen Vorteil und musst dich nicht selbst um die Überweisung der Leasingrate kümmern.